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   BVerwG, 08.07.1988 - 7 B 181.87   

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https://dejure.org/1988,4348
BVerwG, 08.07.1988 - 7 B 181.87 (https://dejure.org/1988,4348)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1988 - 7 B 181.87 (https://dejure.org/1988,4348)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1988 - 7 B 181.87 (https://dejure.org/1988,4348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vergabefähiger Studienplatz - Zahnmedizin - Rechtsstreit - Zulassung - Mitbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 188
  • DVBl 1989, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83

    Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1988 - 7 B 181.87
    Das Berufungsgericht hat die Zahl der zahnmedizinischen Vollstudienplätze nach Maßgabe der Ausstattung der Lehreinheit mit klinischen Behandlungseinheiten ermittelt und ist auf der Grundlage des in § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KapVO IV a normierten Grenzwerts von 0, 67 klinischen Behandlungseinheiten je Student zu einer Aufnahmekapazität von 96 Studienplätzen im Jahr oder 48 Plätzen je Semester gelangt; sodann hat es dieses Berechnungsergebnis im Hinblick auf das im maßgeblichen Berechnungszeitpunkt zu erwartende vorzeitige Ausscheiden von Studenten bis zum Beginn des klinischen Ausstattungsengpasses im siebten Semester (sog. ausstattungsbezogener Schwundausgleich, vgl. BVerwGE 70, 318 ) auf 120 Studienplätze jährlich oder 60 Plätze je Semester erhöht.
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 64.85

    Hochschulen - Studienplatzvergabe - Quereinsteiger

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1988 - 7 B 181.87
    Das Oberverwaltungsgericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 148; ferner Senatsurteile vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 88.78 -, DVBl. 1982, 730 = NVwZ 1983, 97 und vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 64.85 -, KMK-HschR 1988, 331) davon aus, daß Studienplätze, die im zentralen Vergabeverfahren der ZVS unbesetzt geblieben sind, im Kapazitätsrechtsstreit auf den ersten Zugriff hin vergeben werden und daher für Studienplatzkläger nicht mehr zur Verfügung stehen, sobald sie aufgrund einstweiliger Anordnung des Verwaltungsgerichts anderen Bewerbern zugewiesen worden sind.
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 34.78

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1988 - 7 B 181.87
    Das Oberverwaltungsgericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 148; ferner Senatsurteile vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 88.78 -, DVBl. 1982, 730 = NVwZ 1983, 97 und vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 64.85 -, KMK-HschR 1988, 331) davon aus, daß Studienplätze, die im zentralen Vergabeverfahren der ZVS unbesetzt geblieben sind, im Kapazitätsrechtsstreit auf den ersten Zugriff hin vergeben werden und daher für Studienplatzkläger nicht mehr zur Verfügung stehen, sobald sie aufgrund einstweiliger Anordnung des Verwaltungsgerichts anderen Bewerbern zugewiesen worden sind.
  • BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 88.78

    Universitätsrecht - Vorläufige Zulassung - Ermäßigung - Lehrdeputat -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1988 - 7 B 181.87
    Das Oberverwaltungsgericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 148; ferner Senatsurteile vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 88.78 -, DVBl. 1982, 730 = NVwZ 1983, 97 und vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 64.85 -, KMK-HschR 1988, 331) davon aus, daß Studienplätze, die im zentralen Vergabeverfahren der ZVS unbesetzt geblieben sind, im Kapazitätsrechtsstreit auf den ersten Zugriff hin vergeben werden und daher für Studienplatzkläger nicht mehr zur Verfügung stehen, sobald sie aufgrund einstweiliger Anordnung des Verwaltungsgerichts anderen Bewerbern zugewiesen worden sind.
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 48.89

    Hochschulrecht: Vergabe von Studienplätzen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats werden Studienplätze, die erst im gerichtlichen Verfahren außerhalb der festgesetzten Aufnahmekapazität ermittelt werden, "auf den ersten Zugriff hin" vergeben, d.h., sie stehen für weitere Zulassungen nicht mehr zur Verfügung, sobald sie durch - realisierte - einstweilige Anordnungen des Gerichts anderen Bewerbern zugewiesen sind (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 34.78 - BVerwGE 57, 148; Beschluß vom 9. Juli 1979 - BVerwG 7 B 145 u. 146.79 - Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 88.78 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 2; Urteil vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 64.85 - Buchholz a.a.O. Nr. 32; Beschluß vom 8. Juli 1988 - BVerwG 7 B 181.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 39).
  • BVerwG, 22.05.1990 - 7 C 8.90

    Klage auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten

    Davon abgesehen wäre diese Frage auf der Grundlage der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. BVerwGE 57, 148; Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 88.78 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 2; Beschluß vom 8. Juli 1988 - BVerwG 7 B 181.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 39) ohne weiteres zu bejahen gewesen.
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